BVfK - Wochenendticker 10. November 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Fahrverbot-Hysterie gefährdet den Handel.

 

BVfK fordert bundesweite Nachrüstung.

 

BVfK empfiehlt Verbraucheraufklärung und Diesel-Garantie.

 

Facebook wird zur Gebrauchtwagenplattform.

 

Autohändler werden an Bedeutung verlieren.

 

Retro-Classics-Cologne: Neue Freikarten verfügbar.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Die Musterfeststellungsklage: Freie Händler nicht im Visier.

 

Fragen und Antworten

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Jetzt bei den digitalen Projekten des BVfK mitbestimmen! Ideen- und Projektplanungsforum online.

 

WBMC: Neue Funktionen freigeschaltet.

 

Teffen Sie die BVfK-IT auf der Retro Classics Cologne

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

im Grunde genommen sind zur Zeit in ganz Deutschland zwei Straßenabschnitte mit einer Länge von 600 und1600 Meter für die Durchfahrt von Fahrzeugen, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, gesperrt.

Derzeit gibt es in Deutschland lt. ADAC 1235 Modelle zu kaufen, welche die Abgasnorm 6D oder 6D Temp erfüllen.

Die Belastung der Luft mit Schadstoffen nahm in den vergangenen 25 Jahren lt. Umweltbundesamt deutlich um bis zu 40% ab. Mittlerweile gibt es in Deutschland keine Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei mehr.

Wenn man lediglich diese Fakten betrachtet, könnte man sich fragen, ob eigentlich ganz Auto-Deutschland derzeit spinnt und woher diese Anti-Diesel-Hysterie stammt.

Doch dies ist nur eine Seite der Medaille, denn der Republik Wahrnehmung wird gerade wieder einmal durch einen gewissen Herrn Resch geprägt, der mit breitem Grinsen in unzählige Kameras blickt, um zu verkünden, was sein Verein, der besonders von dem von Autohändlern abgezockten Geld lebt, gerade mal wieder vor Gericht erstritten hat.

Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit, denn die meisten Urteile sind noch nicht rechtskräftig und einige Städte sind in Berufung gegangen, denn man ist dort u.a. der Meinung, dass die vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei den Entscheidungen nicht ausreichend stattgefunden hat.

Niemand kann sicher sagen, was im kommenden Jahr tatsächlich geschehen wird, ob aus 2,2 km für einige gesperrten Straßen 200 oder 2000 km werden? Doch was bedeutet das bei einem 650.000 km-Straßennetz in Deutschland, zzgl. das der Städte und Gemeinden, wobei die Großstädte über ein Netz von je 2.000 – 6.000 Kilometern verfügen? Es bedeutet nicht, dass die Luft in Deutschland, nicht mal in den betroffenen Städten durch Fahrverbote sauberer wird. Es bedeutet allerdings auch für die meisten Autofahrer nicht, dass sie sich nennenswert einschränken müssen.

Doch das wissen Sie und viele aufgeklärte Menschen, aber wohl weniger unsere ausbleibenden Kunden und wenn die erst garnicht in unsere Läden kommen, haben wir auch nicht die Gelegenheit, ihnen zu erklären, was objektiv Tatsache ist und dass wirtschaftliche Gründe immer noch oder sogar wegen der derzeit günstigen Gebrauchtwagenpreise besonders oft nicht gegen, sondern für den Diesel sprechen.

Die Situation ist unerfreulich und wird für den freien Handel zusätzlich dramatisch, wenn nun das Marktgefüge durch Herstellerprämien verschoben wird, denn die Prämien schlagen natürlich negativ auf die Preise der Gebrauchtwagen durch und je jünger diese sind, umso größer die zusätzlich wertvernichtende Wirkung der Prämien.

Hoffnung Nachrüstung? Grundsätzlich ja, aber nur für möglichst viele Fahrzeuge bundesweit ohne regionale Einschränkungen und ohne Unterscheidung, in wessen Besitz sie wie lange sind.

Das bedeutet, dass jeder Gebrauchtwagen auf Kosten derer, die uns das alles eingebrockt haben, also von Herstellern und Staat, in sinnvollem Umfang nachgerüstet wird.

Alles andere nützt niemand (mit Ausnahme der DUH), sondern gefährdet die Umwelt, die Autoindustrie, die automobilen Werte der Autobesitzer und - mit Vernichtungspotential, den Autohandel.

Daher fordert der BVfK die bundesweite Nachrüstung, die wir zunehmend deutlicher und inzwischen auch medienwirksam an die Politik stellen. Es geht um eine generelle Maßnahme mit signifikanter Wirkung auf die Schadstoffbelastung in ganz Deutschland, die absurde Fahrverbote überflüssig macht und wieder für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen sorgt.

Diese wichtigen Voraussetzungen für solides Unternehmertum fehlen in der Kfz-Branche derzeit. Die Unternehmen stehen immer mehr und unverschuldet vor der Wahl: „Wertberichtigung und Ruin“ oder „Augen zu und durch“. Das hat dann mit ordentlichem Kaufmannstum nichts mehr zu tun.    

Wer sich fragt, ob und wann die Appelle an die Politik wirken, dem sei gesagt: Ja, sie wirken, aber nicht ausreichend oder schnell genug.

Daher gilt es mit eigenen Maßnahmen gegenzusteuern. Eine davon ist Aufklärung, die der BVfK liefert

>>> BVfK-Verbraucherinformation “Diesel”.

Empfehlenwert auch:

>>> ADAC: Wichtige Fragen und Antworten zu Fahrverboten für Diesel.

Eine weitere Maßnahme ist die dringend ans Herz gelegte „Diesel-Garantie“. Unter Berücksichtigung der sich gegenüber der extrem negativen Stimmung objektiv deutlich besser darstellenden Gesamtsituation dürfte man von einem im Verhältnis zur positiven Wirkung vergleichsweise geringen Kostenrisiko ausgehen können. Kaufmännisch betrachtet vielleicht sogar eine interessante Alternative zur sonst fälligen Wertberichtigung.

Der BVfK wird Anfang kommender Woche seine im Rahmen des BVfK-Garantiekonzepts entwickelte Sonderlösung „BVfK-Diesel-Garantie“ vorstellen.

Interessenten erfahren mehr Details unter garantie@bvfk.de  

In der Hoffnung, dass Ihnen Ihr BVfK in schwierigen Zeiten ein wenig Mut machen und auch helfen konnte:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Facebook wird zur Gebrauchtwagenplattform.

Kfz-Betrieb berichtet: Autohändlern in Deutschland, die bei Heycar oder Gebrauchtwagen.de aktiv sind, bietet sich ab sofort eine neue Option, ihren Bestand an gebrauchten Autos online anzubieten. Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> Kfz-Betrieb: Facebook wird zur Gebrauchtwagenplattform

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Autohändler werden an Bedeutung verlieren.

Autohaus-online berichtet: Der Siegeszug des Online-Handels wird in den nächsten Jahren auch im Autohaus zu tiefgreifenden Veränderungen führen. Nach einer Studie der Unternehmensberatung PwC wird sich künftig vor allem die Rolle der Autohändler deutlich verändern. Dem unabhängigen Autohändler droht möglicherweise langfristig das Aus. Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> Autohaus.de: Autohändler werden an Bedeutung verlieren.

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Retro-Classics-Cologne: Freikarten bestellen!

In wenigenTagen ist es soweit: Die BVfK-Oldtimerhändler präsentieren ihre schönsten Exemplare auf der Retro-Classics in Köln. Dabei bilden Mercedes-Klassiker einen besonderen Schwerpunkt. Vom 107er über den 108er, einen 123er bis zum 126er wird vieles aus einer Zeit angeboten, als der Stern noch besonders glänzte.

Einen jungen Stern gibt es ebenfalls zu bestaunen: Die Wittlichs bieten ein Mercedes GT Cabriolet auf dem BVfK-Stand zum Verkauf an.

Doch nicht nur das: Das BVfK-Team steht allen Besuchern für Fragen und Antworten zur Verfügung. Zudem präsentieren und erklären wir den aktuellen Entwicklungsstand von BVfK-DIGITAL.

Sind Sie dabei? Dann haben wir noch Freikarten für Sie ...

... und wir sehen uns vom 15. – 18. November 2018 auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne. Der knapp 400 qm große "Inselstand" des BVfK befindet sich zentral und bestens gelegen im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9.

Freikarten anfordern: oldtimer@bvfk.de   

www.retro-classics-cologne.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Die Musterfeststellungsklage: Freie Händler nicht im Visier.

 

Was Sie dennoch wissen müssen. Fragen und Antworten.

 

Die aktuelle Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG sorgt bei der Händlerschaft für große Verunsicherung. Aus diesem Grund fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema wie folgt zusammen:

Warum wurde eine solche Klage eingeführt?
Der Abgasskandal ist sicherlich einer der Auslöser für die Einführung der Musterfeststellungsklage, an der sich Verbraucher seit dem 1. November beteiligen können. Diesen soll dazu verholfen werden, ihre Ansprüche gegen Unternehmen wie z.B. VW ohne großes Risiko vor einem deutschen Gericht im Kollektiv durchzusetzen. Bisher war es so, dass in Deutschland jeder Verbraucher selbst klagen musste, um etwaige Ansprüche durchzusetzen.

Wer kann eine solche Klage einreichen?
Die Klagebefugnis, d.h. die Befugnis einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, ist auf qualifizierte Verbraucherschutzverbände beschränkt. Ausschließlich diese Verbände können dann stellvertretend für die angeschlossenen Verbraucher einen Musterprozess mit dem Ziel führen, eine Grundsatzentscheidung bei dem zuständigen Oberlandesgericht herbeizuführen. Das Verfahren findet allerdings nur dann statt, wenn sich innerhalb von zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung beim Bundesamt für Justiz mindestens 50 Betroffene im dafür vorgesehenen Klageregister registrieren.

Handelt es sich um eine Sammelklage?
Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht um eine Sammelklage, wie sie aus den USA bekannt ist. Dort können Gerichte zwar Unternehmen verurteilen, an eine unbestimmte Vielzahl von Personen Entschädigungen zu zahlen. Ein solches Szenario ist aber auch durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage in Deutschland nicht vorgesehen. Denn die Musterfeststellungsklage ist, wie der Name schon sagt, auf Feststellung eines bestimmten Sachverhalts ausgestaltet worden und nicht als Leistungsklage. Verbraucher müssten – nach einem für sie positiven Musterfeststellungsurteil – im Anschluss daran trotzdem noch eigene Klage einreichen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Gegen wen wurde bis jetzt eine Musterfeststellungsklage eingereicht?
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat am 01. November 2018 in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG in Sachen Abgasskandal für Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eingereicht. Der VZBV verfolgt damit das Ziel, feststellen zu lassen, dass VW den Käufern der genannten Fahrzeuge aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Richtet sich die Klage auch gegen andere Hersteller oder Händler?
Nach unseren vorliegenden Informationen richtet sich die Klage derzeit nicht gegen andere Autohersteller oder Händler. Pressberichten zur Folge haben sich der VZBV und der ADAC vielmehr zunächst dazu entschlossen, sich auf einen Klagegegner, nämlich VW, zu konzentrieren.

Was bedeutet das für den freien Handel?
Nach dem Besagten können wir den freien Handel und somit unsere Mitglieder erst einmal beruhigen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass gegen einzelne freie Händler wegen des Abgasskandals eine Musterfeststellungsklage eingereicht wird, dürfte derzeit gering sein.

Freien Händlern kann hinsichtlich der Manipulation von Abschalteinrichtungen kein Verschulden angelastet werden. Eine Zurechnung des Herstellerverhaltens scheitert bereits an der Tatsache, dass freie Händler vor Veröffentlichung der Umstände in den Medien keine Kenntnis hatten. Insofern dürften sie als Verursacher ausscheiden und somit für die genannten Verbände in Bezug auf eine Musterfeststellungsklage nicht im Fokus stehen. Eine weitere Hürde wäre zudem, dass 50 Betroffene sich dazu entschließen müssten, gegen einen freien Händler vorzugehen, was derzeit ebenfalls als nicht wahrscheinlich bezeichnet werden kann.

Auf der anderen Seite dürfte es freien Händlern aktuell aber nicht möglich sein, sich der Musterfeststellungsklage selbst anzuschließen und somit gegen den Hersteller vorzugehen, da diese Möglichkeit nur Verbrauchern eröffnet ist. 

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Jetzt bei den digitalen Projekten des BVfK mitbestimmen! - Ideen- und Projektplanungsforum online.

Seit Anfang dieser Woche können alle BVfK-Händler, die auf der WhoBuysMyCar-Plattform registriert sind, ihre Ideen und Vorschläge zur Optimierung, Erweiterung
und Neuentwicklung in unser Ideen- und Projektplanungsforum eintragen und mit anderen diskutieren.

Alle Ideen und Vorschläge können kommentiert und bewertet werden, somit können wir von der Entwicklerseite sehen, welche der Ideen am dringendsten gebraucht werden und in die Entwicklung müssen.

Aber auch der Stand der aktuellen Entwicklungen inklusive zeitlicher Planung kann nun jederzeit eingesehen werden.

Das neue "Ideen- und Projektplanungsforum" finden Sie im Händlerbereich der WBMC-Seite in der Fußzeilennavigation unter selbigen Namen oder unter diesemLink:

https://www.whobuysmycar.de/wbmc-dealer-area/forum/

Eine genaue Beschreibung finden Sie in den FAQ's, ebenfalls in der Fußzeilennavigation.

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WBMC - Neue Funktionen freigeschaltet.

Mit den neuen Funktionen steuern wir in Richtung Fahrzeugverwaltung und es wird auch in den kommenden Wochen noch einiges hinzukommen, um eine echte Fahrzeugverwaltung in unserem System anbieten zu können.

Unter "meine Fahrzeuge" wurden die Fahrzeuge in eine einfacher zu verwaltende Listenansicht gebracht mit einem Optionspanel auf der rechten Seite, die einige wichtige Funktionen nun schnell und direkt schon in der Listenansicht bereitstellt.

Auch können Fahrzeuge ab sofort einfach nur unter "meine Fahrzeuge" geparkt und verwaltet werden, ohne dass die Fahrzeuge in den B2B-Angeboten oder auf der Händlerwebseite zu sehen sind.

Über eine komfortable Steuerung können Sie für jedes Ihrer Fahrzeuge nun selbst bestimmen, wo es angezeigt wird.

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Treffen Sie die BVfK-IT auf der Retro Classics Cologne

Für Ideen- und Gedankenaustausch und natürlich auch zu Präsentationszwecken, steht Ihnen auf der Retro Classics Cologe in der kommenden Woche in Köln, am Freitag, 16.11. und Samstag, 17.11.2018 ein Ansprechpartner aus der BVfK-IT-Abteilung zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Gespäche.

Also bis nächste Woche auf der Messe!

Ihr Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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>>> Jetzt hier im BVfK-Mitgliederbereich für WBMC registrieren 

Fragen und Anregungen oder sollte mal etwas nicht so laufen wie erwartet, gerne per E-Mail an: m.manthey@bvfk.de. 

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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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